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AG-Fahrt:
Wie, wann wohin?

Eine AG-Fahrt will geplant sein. Wir möchten euch mit dieser Seite dabei unterstützen und euch ein paar Tipps mitgeben.

Voraussetzungen 

Für eine AG-Fahrt könnt ihr gemäß § 32 JAG NRW i.V.m. § 26 FrUrlV NRW Sonderurlaub für bis zu 5 Tage beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Zweck der Fahrt ein juristisches Weiterbildungsprogramm ist, d.h. ihr entsprechende kulturelle Veranstaltungen oder Einrichtungen besucht. Hierüber ist ein Nachweis zu führen. Die AG-Fahrt ist zudem innerhalb der Zivil- oder Strafstation durchzuführen, damit Sonderurlaub gewährt werden kann. Zuletzt ist eine Mindestteilnehmerzahl von regelmäßig 2/3 der AG-Teilnehmer erforderlich.

Planung

Zunächst solltet ihr euch überlegen, wohin die AG-Fahrt gehen soll. EU-Länder sind hierfür sicherlich sowohl aus Kosten- als auch aus Reisegründen vorzugswürdig. Natürlich klingt eine AG-Fahrt nach Palma de Mallorca erst einmal verlockend; vergesst aber nicht, dass es dort mitunter schwierig wird, die erforderlichen juristischen Programmpunkte abzudecken. Im Anschluss sind Flug- oder Zugtickets sowie Unterkünfte zu buchen. Online-Buchungen für über 10 Personen gestalten sich oftmals schwierig, sodass hier oftmals ein Reisebüro aufgesucht oder telefonisch Kontakt zu den Airlines aufgenommen werden muss. Alternativ könnt ihr eure Fahrt von hierauf spezialisierten Unternehmen (mit)planen lassen. Derzeit ist moveo der einzige Anbieter, der darauf spezialisiert ist, juristische AG-Fahrten zu organisieren. Dort könnt ihr euch informieren und - sobald euer Reiseziel feststeht - euch auch Programmpunkte erstellen lassen. Diese sind natürlich nicht verbindlich und austauschbar, aber für einen ersten Überblick sicherlich hilfreich. ;)

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Bei den Programmpunkten sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Wenn man genauer hinschaut, haben viele Aktivitäten oder Einrichtungen juristische Bezüge. Wie wäre es beispielsweise mit einer Führung durch eine Eis- oder Weinmanufaktur mit anschließender Kostprobe? Denn auch hierbei handelt es sich um Unternehmen, die rechtliche Vorschriften einzuhalten haben und oft über Rechtsabteilungen verfügen. Für mehr Anregungen könnt ihr oft auch bei eurer Referendarabteilung nachfragen; diese sammeln nämlich die Berichte vergangener AG-Fahrten. Gerne könnt ihr uns auch eine E-Mail schreiben.

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Kosten

Kosten für die Durchführung der AG-Fahrt werden weder übernommen, noch erstattet, sodass ihr diese selbst tragen müsst. Da eure AG-Fahrt aber einen Bildungsurlaub darstellt, könnt ihr diese steuerlich absetzen - zumindest die juristischen Programmpunkte, Fahrt-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten. Diese Kosten stellen nämlich Werbungskosten nach dem EStG dar.

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